Änderung der Förderung – Energieberatung für Wohngebäude

Bis zum 07.08.2024 konnte man für Ein- und Zweifamilienhäuser 80 % der Kosten bis zu einem Betrag von 1.700 Euro erstattet bekommen, was einer maximalen Förderung von 1.300 Euro entsprach.

Ab dem 07. August ändert sich der Fördersatz. Der neue Fördersatz beträgt 50 % der Beratungskosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 1.300 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass maximal 650 Euro für die Erstellung eines iSFP gefördert werden können.

 

Verbände reagieren empört

„Hier wird deutlich, dass das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude zum Opfer seines eigenen Erfolgs gemacht wird“, kommentiert Marita Klempnow, Vorständin des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN). Sie ist sich sicher, dass die Kürzungen zu einem Rückgang bei der Sanierungsnachfrage führen werden, mindestens aber den Kommunikationsaufwand der Energieberaterinnen und Energieberater und damit auch die Kosten der Sanierungsfahrpläne deutlich erhöhen.

Auch Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH kritisiert die kurzfristige Ankündigung scharf: „Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken. Der GIH fordert daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und keine Nacht- und Nebelaktion. Wir haben Vorschläge ungefragt eingebracht und wünschen uns die Berücksichtigung.“ Zudem sei eine ressortinterne Umschichtung der Fördermittel denkbar: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-Einzelmaßnahmen könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren. Damit hätten alle Beteiligten genug Zeit, sich darauf einzustellen und die Mittel kämen mehr Bürger:innen zugute.

Quelle: Wirtschaftsministerium kürzt Zuschüsse für Energieberatung wegen Erfolg (geb-info.de)