Förderung Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München

Die Förderung baulicher und energietechnischer Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen ist das Ziel des Förderprogramms „Klimaneutrale Gebäude“ (FKG) der Landeshauptstadt München.

Hier das Wichtigste in Kürze, im FKG gilt:

  • Eine Förderung ist nur für Gebäude innerhalb des Stadtgebiets der Landeshauptstadt München möglich.
  • Die antragstellende Person ist Investitionskostenträger*in. Das heißt, dass alle Aufträge, Rechnungen, oder ähnliches auf die antragstellende Person ausgestellt sein und von deren*dessen Bankkonto bezahlt werden müssen. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt ausschließlich auf das Bankkonto der antragstellenden Person.
  • Für die Antragstellung gilt zwingend das Prinzip „Förderantrag vor Auftrag“.
    Es darf noch kein Auftrag für die Maßnahme vergeben worden sein. Ein erteilter Auftrag an die ausführenden Firmen für die Baumaßnahme bzw. die Berater*innen, die beantragt werden soll, verhindert eine FKG-Förderung!
  • Antragsberechtigt sind unter anderem Gebäudeeigentümer*innen sowie diesen gleichgestellten Personen z.B. Nießbrauchnehmer*innen. Weitere Informationen zum Antragstellerkreis sind unter „Fragen und Antworten“ zu finden.
  • Der Antrag ist ausschließlich online im städtischen Förderportal zu stellen.