Energetische Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften

Energieberatung für WEG in München

Gemeinsam entscheiden, sinnvoll sanieren

Wohnungseigentümergemeinschaften verfügen über ein erhebliches energetisches Sanierungspotenzial. Rund 20 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören zu einer WEG. Viele dieser Wohnungen befinden sich in Mehrfamilienhäusern, die vor den ersten umfassenden Anforderungen an den Wärmeschutz errichtet wurden.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern liegen mehr als 70 Prozent der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Gebäuden mit einem Baujahr bis 1978. Entsprechend groß ist der Handlungsbedarf: Ungedämmte Außenwände und Dächer, ältere Fenster, hohe Vorlauftemperaturen sowie veraltete Heizungsanlagen verursachen häufig unnötige Wärmeverluste und steigende Betriebskosten.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, muss jedoch für jedes Gebäude individuell untersucht werden. Eine energetische Sanierung kann die Gebäudehülle, die Heizungsanlage und die Wärmeverteilung betreffen. Auch der Einsatz einer Wärmepumpe, eine Innendämmung oder eine schrittweise Sanierung kommen infrage. Bei historischen und denkmalgeschützten Gebäuden müssen zusätzlich die vorhandene Bausubstanz, schützenswerte Bauteile und bauphysikalische Zusammenhänge berücksichtigt werden.

Eine fundierte Energieberatung für die Wohnungseigentümergemeinschaft schafft dafür eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Sie bewertet den energetischen Zustand, vergleicht geeignete Sanierungsvarianten und zeigt, in welcher Reihenfolge Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden können. Ein individueller Sanierungsfahrplan kann die einzelnen Schritte über einen längeren Zeitraum strukturieren und mögliche Fördermittel einbeziehen.

Die eigentliche Herausforderung liegt bei Wohnungseigentümergemeinschaften deshalb häufig nicht allein in der Technik. Unterschiedliche Interessen, finanzielle Möglichkeiten und Vorstellungen über den Umfang einer Sanierung müssen zusammengeführt werden. Verständliche Entscheidungsgrundlagen, nachvollziehbare Kosten und eine frühzeitige Abstimmung helfen dabei, Beschlüsse vorzubereiten und eine langfristig tragfähige Sanierungsstrategie für das gemeinschaftliche Gebäude zu entwickeln.

Rund 20 Prozent aller Wohneinheiten in Deutschland sind in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Energieberatung für eine WEG in München

WEG in München. enevato entwickelt die Sanierungsstrategie

Warum Sanierungen in Eigentümergemeinschaften besonders anspruchsvoll sind

In einer Eigentümergemeinschaft treffen unterschiedliche Lebenssituationen und wirtschaftliche Interessen aufeinander. Selbstnutzende Eigentümer achten häufig auf Wohnkomfort, niedrigere Energiekosten und langfristigen Werterhalt. Vermietende Eigentümer betrachten zusätzlich Umlagefähigkeit, Wirtschaftlichkeit und die Entwicklung des Immobilienwerts.

Andere Mitglieder stehen kurz vor einem Verkauf, tragen noch eine Finanzierung oder möchten größere Sonderumlagen vermeiden. Eine Maßnahme kann deshalb technisch überzeugend sein und dennoch keine Mehrheit finden, wenn ihre Auswirkungen für die einzelnen Eigentümer nicht nachvollziehbar dargestellt werden.

Eine erfolgreiche Sanierungsstrategie muss daher mehr leisten als Energiekennwerte zu berechnen. Sie muss zeigen:

  • welcher Handlungsbedarf tatsächlich besteht,
  • welche Maßnahmen technisch zusammengehören,
  • welche Varianten möglich sind,
  • was ohnehin instand gesetzt werden muss,
  • welche zusätzlichen Kosten energetisch bedingt sind,
  • welche Belastung auf die einzelne Wohneinheit entfällt,
  • welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bestehen,
  • und wie die Umsetzung zeitlich gegliedert werden kann.

Welche Mehrheit ist erforderlich?

Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts können bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich durch Beschluss ermöglicht werden. Die Frage, wer einer Maßnahme zustimmt, ist jedoch von der anschließenden Kostenverteilung zu unterscheiden.

Nach § 21 WEG tragen grundsätzlich alle Eigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung, wenn sie mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und zugleich mit mindestens der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde – sofern keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Eine gemeinsame Kostentragung kann außerdem in Betracht kommen, wenn sich die Maßnahme innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisiert.

Mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und die Hälfte aller Miteigentumsanteile

§ 21 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz

Andere Beschlusskonstellationen können dazu führen, dass nur die zustimmenden Eigentümer Kosten tragen und die entsprechenden Nutzungen erhalten. Weil die rechtliche Einordnung vom konkreten Vorhaben, der Teilungserklärung und dem vorgesehenen Beschluss abhängt, sollten Kostenverteilung und Beschlussformulierung frühzeitig mit der Hausverwaltung und bei Bedarf mit einer spezialisierten Rechtsberatung abgestimmt werden.

Unabhängige Grundlagen für die Entscheidung

Vor einer Eigentümerversammlung sollte zunächst geklärt werden, welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll sind. Eine unabhängige Energieberatung untersucht nicht nur einzelne Produkte, sondern das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Fenstern, Wärmeversorgung, Heizflächen, Lüftung und Nutzung.

Das Ergebnis kann eine umfassende Sanierung sein, aber ebenso eine schrittweise Lösung. Manchmal ist zunächst die Dämmung der obersten Geschossdecke sinnvoll, in einem anderen Gebäude die Optimierung der bestehenden Heizung oder die Vorbereitung auf eine spätere Wärmepumpe.

Eine neutrale Planung schafft Vertrauen, weil keine bestimmte Technologie verkauft werden muss. Entscheidend ist, welche Lösung technisch, gestalterisch und wirtschaftlich zum Gebäude und zur Eigentümergemeinschaft passt.

Unterschiedliche Interessen zusammenführen

Eine Eigentümerversammlung ist selten der geeignete Ort, um erstmals über ein komplexes Sanierungskonzept nachzudenken. Die wesentlichen Fragen sollten bereits vorher geklärt und verständlich aufbereitet werden.

Bewährt hat sich ein mehrstufiges Vorgehen:

  1. Bestand untersuchen
    Gebäudehülle, Anlagentechnik, Verbrauchswerte und vorhandene Unterlagen werden ausgewertet.
  2. Varianten entwickeln
    Mögliche Maßnahmen werden technisch aufeinander abgestimmt und in sinnvolle Pakete gegliedert.
  3. Kosten transparent darstellen
    Neben der Gesamtsumme werden Kosten je Wohneinheit, mögliche monatliche Belastungen und Förderungen gezeigt.
  4. Beirat und Verwaltung einbinden
    Varianten, Zeitplan und Beschlussvorschläge werden vor der Versammlung abgestimmt.
  5. Eigentümer informieren
    Die Ergebnisse werden verständlich vorgestellt und offene Fragen vor der Beschlussfassung beantwortet.

Nichtstun verursacht ebenfalls Kosten

Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden häufig nur die Investitionskosten einer Sanierung betrachtet. Gleichzeitig entstehen auch ohne energetische Verbesserung laufende Ausgaben: für Energie, Reparaturen, Instandhaltung und den fortschreitenden Wertverlust technisch überholter Bauteile.

Besonders wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen Sowieso-Kosten und energetisch bedingten Mehrkosten. Muss eine Fassade ohnehin instand gesetzt und eingerüstet werden, gehören Gerüst, Putzarbeiten und Anstrich teilweise zur regulären Instandhaltung. Für die energetische Entscheidung sind vor allem die zusätzlichen Kosten der Dämmung und die daraus entstehenden Einsparungen maßgeblich.

Bei unsanierten Gebäuden, die vor 1978 errichtet wurden, kann nach Angaben der Verbraucherzentrale ungefähr ein Drittel der Heizwärme über die Außenwände verloren gehen. Wie hoch das tatsächliche Einsparpotenzial ist, hängt jedoch von Wandaufbau, Fassadenfläche, Heizsystem, Energiepreis und Nutzung ab und muss gebäudespezifisch berechnet werden.

Widerstände sollten möglichst früh angesprochen werden. Wer seine Bedenken vor der Versammlung äußern und eine nachvollziehbare Antwort erhalten konnte, kann eine Entscheidung meist sachlicher beurteilen.

Mehrfamilienhaus in München. enevato entwickelt die Sanierungsstrategie

Förderung und Finanzierung frühzeitig berücksichtigen

Eine geförderte Energieberatung kann für eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen sinnvollen Einstieg bilden. Fördermöglichkeiten bestehen sowohl für die fachliche Beratung und die Entwicklung einer Sanierungsstrategie als auch für die spätere Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Aus dem Sanierungsfahrplan entsteht keine Verpflichtung zur Umsetzung. Er schafft vielmehr eine gemeinsame Informationsgrundlage, auf der die Eigentümergemeinschaft weitere Entscheidungen treffen kann.

Auch die Erläuterung der Ergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung kann Bestandteil der geförderten Beratung sein. Dadurch erhalten die Eigentümer eine verständliche Grundlage, um technische Zusammenhänge, mögliche Sanierungsschritte und deren wirtschaftliche Auswirkungen gemeinsam zu beurteilen.

Für die anschließende Umsetzung können je nach Gebäude und Maßnahmen Zuschüsse, zinsgünstige Finanzierungen oder ergänzende Förderangebote infrage kommen. Neben bundesweiten Fördermöglichkeiten bestehen teilweise auch Programme der Länder, Kommunen, Landkreise oder regionalen Energieversorger. Diese können beispielsweise Maßnahmen an der Gebäudehülle, den Austausch der Heizungsanlage, den Einsatz erneuerbarer Energien oder eine qualifizierte Baubegleitung unterstützen.

Welche Angebote für das konkrete Gebäude geeignet und miteinander kombinierbar sind, sollte frühzeitig und vor der Beauftragung beziehungsweise dem Beginn der jeweiligen Maßnahme geprüft werden.

Da Förderprogramme, Voraussetzungen und Antragsverfahren regelmäßig angepasst werden, erfolgt die Prüfung immer projektbezogen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen.

Schritt für Schritt zum gemeinsamen Sanierungskonzept

Der erste Beschluss muss nicht sofort eine umfassende Fassaden- oder Heizungssanierung betreffen. Häufig ist es sinnvoller, zunächst eine qualifizierte Energieberatung und die Erstellung einer langfristigen Sanierungsstrategie zu beauftragen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt:

  • den energetischen Ist-Zustand,
  • mögliche Sanierungsschritte,
  • sinnvolle Maßnahmenpakete,
  • die empfohlene Reihenfolge,
  • energetische Auswirkungen,
  • überschlägige Investitionen,
  • und mögliche Förderprogramme.

Ein erster Tagesordnungspunkt könnte daher lauten:

Grundsatzbeschluss über die Beauftragung einer Energieberatung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für das gemeinschaftliche Gebäude.

Unser Planungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften

Eine technisch gute Empfehlung allein reicht nicht aus. Sie muss verständlich, wirtschaftlich nachvollziehbar und innerhalb der Eigentümergemeinschaft beschlussfähig sein.

Wir begleiten Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen von der Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung

  • energetische Bestandsanalyse,
  • Sanierungs- und Wärmekonzepte,
  • individueller Sanierungsfahrplan,
  • Entwicklung von Maßnahmenvarianten,
  • Kostenschätzung und Förderstrategie,
  • Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen,
  • Vorstellung in der Eigentümerversammlung,
  • energetische Fachplanung,
  • Förderanträge und technische Nachweise,
  • sowie Baubegleitung und Qualitätssicherung.

Energieberatung für Ihre WEG in München

Sie möchten die energetische Sanierung Ihres gemeinschaftlichen Gebäudes fundiert vorbereiten? Wir entwickeln eine abgestimmte Sanierungsstrategie, die Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit und vorhandene Bausubstanz gemeinsam betrachtet. Auch bei denkmalgeschützten und besonders erhaltenswerten Gebäuden begleiten wir Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft von der Bestandsanalyse bis zur Umsetzung.